Glossar

Qualifizierungschancengesetz

Gesetz seit 2019, das Weiterbildungsförderung auch für Beschäftigte in Betrieben ermöglicht – unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße.

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) öffnet den Bildungsgutschein für Menschen in Beschäftigung. Voraussetzung: mindestens 120 Stunden Umfang, externe Durchführung, mehr als arbeitsplatzbezogene Kurzeinweisung. Der Arbeitgeber trägt je nach Betriebsgröße einen Teil der Kosten. Details siehe Ratgeber Weiterbildung trotz Job.

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