Bildungsgutschein
Ermessensleistung der Agentur für Arbeit, die Kosten einer beruflichen Weiterbildung übernimmt (Lehrgang, Fahrten, Kinderbetreuung, ggf. Unterkunft).
Der Bildungsgutschein ist das zentrale Förderinstrument der Arbeitsförderung nach §81 SGB III. Er wird VOR Kursbeginn ausgestellt, ist in der Regel drei Monate gültig und muss innerhalb dieser Frist beim Bildungsträger eingelöst werden. Auf dem Gutschein stehen Bildungsziel, maximale Dauer, geografischer Geltungsbereich und Kostenarten. Er ist eine Ermessensleistung – auf die Ausstellung besteht kein Rechtsanspruch. Seit 1.1.2025 stellt ihn ausschließlich die Agentur für Arbeit aus, auch für Bezieher von Grundsicherungsgeld. Wie du ihn beantragst: Schritt-für-Schritt-Anleitung.
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