Neue Grundsicherung
Seit 1.7.2026 der offizielle Name der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ersetzt das Bürgergeld. Geldleistung: Grundsicherungsgeld.
Die Neue Grundsicherung nach SGB II ersetzt zum 1. Juli 2026 das bisherige Bürgergeld. Zentrale Neuerungen: Rückkehr des Vermittlungsvorrangs (§3a SGB II), schärfere Mitwirkungspflichten, unveränderte Bedarfssätze (jährlich angepasst). Für die Weiterbildungsförderung bedeutet das: Bildungsgutschein bleibt, Weiterbildungsgeld und -prämie bleiben – aber die Prüfung fällt strenger aus. Details im Ratgeber Bildungsgutschein und Neue Grundsicherung 2026.
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