Förderung · §45 SGB III

AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

5 Min. LesezeitAktualisiert am 12. Juli 2026

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine kürzere Fördermaßnahme nach §45 SGB III – gedacht für Coaching, Bewerbungstraining, Existenzgründungsberatung oder Praktika mit Vermittlungsbezug. Er ersetzt keinen Bildungsgutschein, ergänzt ihn aber oft sinnvoll.

Was der AVGS abdeckt

Typische AVGS-Maßnahmen: Bewerbungscoaching, Karriereberatung, Vorbereitung auf Selbstständigkeit, Kompetenzfeststellung, kurze Aktivierungsphasen (bis 8 Wochen). Voraussetzung ist eine AZAV-Zulassung des Trägers und der Maßnahme.

Abgrenzung zum Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein finanziert längere abschluss- oder qualifikationsorientierte Weiterbildungen. Der AVGS ist kürzer, niedrigschwelliger und fokussiert auf Aktivierung und Vermittlung – nicht auf einen Berufsabschluss.

Wer bekommt einen AVGS?

Arbeitslos gemeldete Personen, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, Bezieher von Grundsicherungsgeld. Auch hier gilt: Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch, VOR Beginn der Maßnahme ausgestellt.

Häufige Fragen

Kann ich AVGS und Bildungsgutschein kombinieren?
Ja, hintereinander. Zum Beispiel AVGS für ein Coaching zur Berufsorientierung, danach Bildungsgutschein für die eigentliche Umschulung.

Wie geht's für dich weiter?

Kostenlos, unverbindlich, ohne Login.