AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine kürzere Fördermaßnahme nach §45 SGB III – gedacht für Coaching, Bewerbungstraining, Existenzgründungsberatung oder Praktika mit Vermittlungsbezug. Er ersetzt keinen Bildungsgutschein, ergänzt ihn aber oft sinnvoll.
Was der AVGS abdeckt
Typische AVGS-Maßnahmen: Bewerbungscoaching, Karriereberatung, Vorbereitung auf Selbstständigkeit, Kompetenzfeststellung, kurze Aktivierungsphasen (bis 8 Wochen). Voraussetzung ist eine AZAV-Zulassung des Trägers und der Maßnahme.
Abgrenzung zum Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein finanziert längere abschluss- oder qualifikationsorientierte Weiterbildungen. Der AVGS ist kürzer, niedrigschwelliger und fokussiert auf Aktivierung und Vermittlung – nicht auf einen Berufsabschluss.
Wer bekommt einen AVGS?
Arbeitslos gemeldete Personen, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, Bezieher von Grundsicherungsgeld. Auch hier gilt: Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch, VOR Beginn der Maßnahme ausgestellt.
Häufige Fragen
- Kann ich AVGS und Bildungsgutschein kombinieren?
- Ja, hintereinander. Zum Beispiel AVGS für ein Coaching zur Berufsorientierung, danach Bildungsgutschein für die eigentliche Umschulung.
Wie geht's für dich weiter?
Kostenlos, unverbindlich, ohne Login.