Weiterbildungsgeld
Zusatzleistung von 150 € pro Monat für Teilnehmende an abschlussorientierten Weiterbildungen. Ergänzt ALG I oder Grundsicherungsgeld.
Eingeführt 2023, unverändert erhalten in der Neuen Grundsicherung ab 1.7.2026. Wird für die gesamte Dauer einer abschlussorientierten Weiterbildung (Umschulung, Nachholen eines Berufsabschlusses) gezahlt. Steuerfrei, nicht anrechenbar auf die laufende Sozialleistung. Zusätzlich möglich: Weiterbildungsprämie von bis zu 2.500 € nach bestandenen Prüfungen. Details im Ratgeber Umschulung mit Bildungsgutschein.
Wie geht's für dich weiter?
Kostenlos, unverbindlich, ohne Login.