AZAV
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – die Grundlage für die Zulassung von Bildungsträgern und Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderung mit Bildungsgutschein.
AZAV regelt, unter welchen Bedingungen Bildungsanbieter und einzelne Kurse für die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit zugelassen werden. Die Zertifizierung erfolgt durch akkreditierte fachkundige Stellen und deckt sowohl den Träger (Qualitätsmanagement, Personal, Räume) als auch jede einzelne Maßnahme (Curriculum, Prüfungen, Kosten) ab. Ohne AZAV-Zulassung ist keine Förderung über den Bildungsgutschein möglich. Ausführlich im Ratgeber AZAV einfach erklärt.
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