Weiterbildung trotz Job: Das Qualifizierungschancengesetz
Seit 2019 richtet sich Weiterbildungsförderung nicht mehr nur an Arbeitslose. Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) öffnet den Bildungsgutschein für Beschäftigte in Betrieben – wenn der Arbeitsplatz durch den Strukturwandel bedroht ist oder eine Qualifizierung dringend benötigt wird.
Für wen gilt es?
Grundsätzlich für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – unabhängig von Alter, Ausbildung und Größe des Betriebs. Voraussetzung: Die Weiterbildung dauert länger als 120 Stunden, findet außerhalb des Betriebs statt (oder wird von einem externen AZAV-Träger im Betrieb durchgeführt) und vermittelt Kompetenzen jenseits kurzfristiger, arbeitsplatzbezogener Anpassung.
Wie viel wird gefördert?
Die Förderung staffelt sich nach Betriebsgröße. Kleine Betriebe (< 10 Beschäftigte): bis zu 100 % Lehrgangskosten, 75 % Arbeitsentgeltzuschuss. Mittelgroße Betriebe (< 250): 50 % Kosten, 50 % Entgeltzuschuss. Größere Betriebe: 25–50 %, Entgeltzuschuss bis 25 %. Details klärt die Agentur im Einzelfall.
Arbeitgeber muss zustimmen
Ohne Zustimmung deines Arbeitgebers geht es nicht – schließlich zahlt er einen Teil der Kosten und stellt dich für die Weiterbildung frei. Sprich das Thema aktiv an: Für den Arbeitgeber lohnt sich das durch qualifiziertere Mitarbeitende, geringere Rekrutierungskosten und Fördermittel.
Antrag über die Agentur für Arbeit
Auch hier ist der Bildungsgutschein das zentrale Instrument. Antrag stellt der Arbeitgeber oder die/der Beschäftigte gemeinsam mit dem Betrieb. Wichtig: Antrag VOR Beginn der Weiterbildung stellen – rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Typische Anwendungsfälle
Ein Sachbearbeiter im Handel qualifiziert sich zur/zum E-Commerce-Fachwirt:in. Eine Produktionsmitarbeiterin lernt eine neue Maschinensteuerung inklusive Programmierung. Ein Buchhalter macht eine IT-Zusatzqualifikation, weil sein Bereich in Richtung Datenanalyse wächst. Passende Kurse findest du im Katalog.
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zum klassischen Bildungsgutschein?
- Der klassische Bildungsgutschein richtet sich an Arbeitsuchende. Das QCG öffnet die gleiche Förderung für Beschäftigte – mit anteiliger Kostenbeteiligung des Arbeitgebers und Zustimmungspflicht.
- Muss mein Arbeitgeber mich freistellen?
- Freistellung wird individuell vereinbart. Bei Vollzeit-Weiterbildungen tagsüber ist Freistellung nötig; bei Teilzeit- oder Abendkursen kann parallel weitergearbeitet werden.
- Kann ich das QCG auch nutzen, wenn mein Job nicht bedroht ist?
- Ja. Die Voraussetzungen sind seit 2020 weiter geöffnet. Es reicht, dass die Qualifizierung zukunftsorientiert ist – Bedrohung des Arbeitsplatzes ist nicht mehr zwingend.
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