Qualifizierungschancengesetz (QCG) – kompakt
Das QCG (§ 82 SGB III) fördert die Weiterbildung von Beschäftigten, deren Tätigkeit sich durch technologischen Wandel verändert – unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße.
Was wird gefördert?
- Kursgebühren (bis 100 %)
- Lohnkostenzuschuss während der Weiterbildung (bis 75 %)
- Reisekosten, Kinderbetreuung nach Einzelfall
Voraussetzungen
- AZAV-zertifizierter Träger und Maßnahme
- Maßnahme länger als 120 Unterrichtsstunden
- Vermittelt Fertigkeiten über rein arbeitsplatzbezogene Anpassung hinaus
Das ist KEIN Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) ist für Arbeitslose. Beim QCG stellt der Arbeitgeber den Antrag – für seine Beschäftigten.