Qualifizierungschancengesetz (QCG) – kompakt

Das QCG (§ 82 SGB III) fördert die Weiterbildung von Beschäftigten, deren Tätigkeit sich durch technologischen Wandel verändert – unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße.

Was wird gefördert?

  • Kursgebühren (bis 100 %)
  • Lohnkostenzuschuss während der Weiterbildung (bis 75 %)
  • Reisekosten, Kinderbetreuung nach Einzelfall

Voraussetzungen

  • AZAV-zertifizierter Träger und Maßnahme
  • Maßnahme länger als 120 Unterrichtsstunden
  • Vermittelt Fertigkeiten über rein arbeitsplatzbezogene Anpassung hinaus

Das ist KEIN Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) ist für Arbeitslose. Beim QCG stellt der Arbeitgeber den Antrag – für seine Beschäftigten.